Dein Führerschein
Klassen: C1, C1E, C und CE
Fahrschule Thomas-Wäsnig in Geislingen – Lonsee – Böhmenkirch – Amstetten
LKW Weiterbildung (BKrFQG)
Weiterbildung nach dem "BKrFQG" für alle Kraftfahrer
Bei der gewerblichen Nutzung aller in der EU beschäftigten Kraftfahrer,
für die keine Grundqualifikation vorgeschrieben ist,
also ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 (Klasse D1/D1E/D/DE Bus) bzw.
vor dem 10.09.2009 (Klassen C1/C1E/C/CE Lkw) erworben haben,
ist die Berufskraftfahrerweiterbildung nachzuweisen.
In einem Zeitraum von fünf Jahren sind mindestens 35 Stunden an Weiterbildung in Form
eines Unterrichtes an einer anerkannten Ausbildungsstätte zu absolvieren.
Die Kraftfahrerin und Kraftfahrer sollen mit dieser Maßnahme auf dem neuesten Stand,
rund um ihren Beruf, gehalten werden.
Selbstverständlich müssen Fahrer mit einer erworbenen Grundqualifikation nach 5 Jahren
ebenfalls eine Weiterbildung für die nächsten fünf Jahre nachweisen.
Sind für eine Fahrerin oder Fahrer die Weiterbildungsfristen in einer Zeit der Nichtbeschäftigung abgelaufen,
müssen diese vor Antritt der Beschäftigung eine fünftägige Weiterbildungsmaßnahme besuchen.
Weiterbildungsmaßnahmen
Die Weiterbildung besteht aus 35 Stunden (a 60 Minuten) in Blöcken von 7 vollen Stunden.
Eine Prüfung des erlernten Unterrichtsstoffes findet nicht statt.
Der Praktische Teil kann auf einem gesonderten Gelände oder in einem geeigneten
Simulator durchgeführt werden.
Mit dem Schulungsbeginn sollte nicht zu lange gewartet werden,
die Schulung ist innerhalb der Frist frei ein teilbar.
Erstens verteilt sich die finanzielle Belastung auf die Jahre und zweitens, wer rechtzeitig anfängt,
kann sich seine Termine und Orte noch aussuchen. Da zum Ende der Frist (2014) sicherlich
die Nachfrage an Weiterbildungsterminen steigen wird.
Zusammenfassung:
> Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden Unterricht, ohne Prüfung
> Die Einheiten müssen mindestens 7 Zeitstunden dauern
> Muss zukünftig alle 5 Jahre absolviert werden
> Kann bei unterschiedlichen Einrichtungen gemacht werden
> Der Unterricht ist als Präsenzveranstaltung abzuleisten
> Der Nachweis über die Weiterbildung wird auf dem Führerschein im
Feld 12 mit der Schlüsselzahl 95 und der Gültigkeit vermerkt
Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins anzugleichen, können Busfahrer die Weiterbildung bis September 2015 und Lkw-Fahrer bis September 2016 hinausschieben. Vorausgesetzt hierfür ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch so lange gültig ist.
Busfahrer bis spätestens 10. 9. 2013
ein früherer/späterer Abschluss ist erlaubt,
wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt
dann spätestens bis zum 10.9. 2015
Lkw-Fahrer bis spätestens 10.9. 2014
ein früherer/späterer Abschluss ist erlaubt,
wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt
dann spätestens bis zum 10.9. 2016
Weiterbildungsmodule / Module: (LKW)
Modul 1: Eco-Training
Modul 2: Vorschriften für den Güterverkehr
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
Modul 5: Ladungssicherung
Nächster Termin:
Auf telefonische Anfrage unter: 0172 / 770 27 37 – Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!